Stromverbrauch als "Werbungskosten"?
Das könnte man versuchen, aber ich weiß nicht ob es klappen wird. Dazu müsste man erstmal begründen dass der Stromverbrauch besonders hoch ist (z.B. weil mir der Arbeitgeber einen stromfressenden Desktopcomputer mit großem Monitor gegeben hat, der in der Arbeitszeit ständig laufen muss). Dann müsste man auch einen Messwert oder zumindest eine Abschätzung für diesen Verbrauch haben, z.B. mittels Stromkostenmessgerät. Abgelehnt werden kann es trotzdem.
Fr. 27 Mär 2026 - 21:14
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