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Zuerst mal bei jobcenter nachfragen. Die wissen das ganz genau.
Gewerbeschein kann jede/r beantragen bei der Wohngemeinde/Bürgerbüro. Erzieltes NETTO-Einkommen wird auf ALGII angerechnet, wenn der monatliche Freibetrag (ca. 150 Euro) überschritten wird.
Warum musst du für einen Job in der Gastronomie ein Gewerbe anmelden? So verstehe ich zumindest den ersten Satz deiner Frage. Dein Bekannter könnte dich doch auch als Minijobber beschäftigen????
W. Beumer