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Zitat:
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die öffentliche Gewalt an eine in ihren Grundzügen.......

.....feiner Spruch, besonders unter der derzeitigen Diskussion: "War das SED-System ein Unrechtsstaat?".

Wie schaut es aber im "freiheitlich demokratischen Rechtsstaat Deutschland" aus ???

Unter dem vergangenen SPD Kanzler wurden die neuen Sozialgesetze installiert, und damit die
Zitat:
...........auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebundene ...........

Rechtszusagen des Grundgesetz und des Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie die Grundrechte der "Menschenrechte der UNO-Charta von 1948" auf den Müll der Geschichte geworfen.

Obwohl der Deutsche Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil:
BGH 12. Zivilsenat vom 02.05.1990 AZ: XII ZR 72/89 DRsp Nr. 1992/12601. Eine Unterhaltspflicht besteht nicht, soweit der in Anspruch Genommene infolge der Unterhaltsleistungen selbst (auch in erhöhtem Maße) sozialhilfebedürftig würde.

eindeutig entschieden hat, wird bei der in den Hartz Sozialgesetzen installierten gemischten Bedarfsgemeinschaften der Begriff Unterhalt durch "Verbleibender Anrechnungsbetrag" oder ähnliches ersetzt.
Als Folge gilt für eine gemischte Bedarfsgemeinschaft nach Hartz IV, die Rente eines Rentners wird voll als Einkommen der gemischten Bedarfsgemeinschaft verrechnet, da bei Hartz IV Leistung jedoch nur ein dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehender Mensch zwischen 15 und 64 Jahren betiehen kann, wird einem Rentner in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft aus seiner eigenen Rente die Mittel für den eigenen Lebensunterhalt vorenthalten.
Diese darf sich der Rentner in einer gemischten Hartz IV Bedarfsgemeinschaft beim Sozialamt als Darlehen erbitten.

 

Gespeichert von Maxim01 (nicht überprüft) am Do., 28. Mai 2009 - 18:03

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