Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?
--- Alle Einwohner / Einwohnerinnen und der Staat müssen sich an die Gesetze halten.
--- Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.
--- Nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.
--- Die Gerichte machen die Gesetze.
Zitat: Ein Rechtsstaat ist
Zitat:
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die öffentliche Gewalt an eine in ihren Grundzügen.......
.....feiner Spruch, besonders unter der derzeitigen Diskussion: "War das SED-System ein Unrechtsstaat?".
Wie schaut es aber im "freiheitlich demokratischen Rechtsstaat Deutschland" aus ???
Unter dem vergangenen SPD Kanzler wurden die neuen Sozialgesetze installiert, und damit die
Zitat:
...........auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebundene ...........
Rechtszusagen des Grundgesetz und des Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie die Grundrechte der "Menschenrechte der UNO-Charta von 1948" auf den Müll der Geschichte geworfen.
Obwohl der Deutsche Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil:
BGH 12. Zivilsenat vom 02.05.1990 AZ: XII ZR 72/89 DRsp Nr. 1992/12601. Eine Unterhaltspflicht besteht nicht, soweit der in Anspruch Genommene infolge der Unterhaltsleistungen selbst (auch in erhöhtem Maße) sozialhilfebedürftig würde.
eindeutig entschieden hat, wird bei der in den Hartz Sozialgesetzen installierten gemischten Bedarfsgemeinschaften der Begriff Unterhalt durch "Verbleibender Anrechnungsbetrag" oder ähnliches ersetzt.
Als Folge gilt für eine gemischte Bedarfsgemeinschaft nach Hartz IV, die Rente eines Rentners wird voll als Einkommen der gemischten Bedarfsgemeinschaft verrechnet, da bei Hartz IV Leistung jedoch nur ein dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehender Mensch zwischen 15 und 64 Jahren betiehen kann, wird einem Rentner in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft aus seiner eigenen Rente die Mittel für den eigenen Lebensunterhalt vorenthalten.
Diese darf sich der Rentner in einer gemischten Hartz IV Bedarfsgemeinschaft beim Sozialamt als Darlehen erbitten.
"Deutschland ist ein
"Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?"
Vielleicht ist das hier damit gemeint!
Rechtswidriger Vertrag! Egal, Verträge sind einzuhalten - selbst als sittenwidrige Aufgabenzuweisungen.
Durch ein Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde bestimmt) mit zutun alter DDR- Nomenklatura missbraucht.
Danach bei meiner hiesigen SPD Beistand und Rat suchend und verraten worden.
Mit der Entscheidung des Petitionsausschusses unseres rechtschaffenen Deutschen Parlamentes, die mir übertragenen staatlichen Daueraufgaben zum Eingriffs in die Rechte der Bürger, in eine
A u s n a h m e z u r R e g e l des Funktionsvorbehaltes (GG Art. 33 Abs.4) definiert und mich damit wohl zum Besten gehalten. Vom DB abschätzig weiter, Zitat: “ ... kann er auch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Vorschrift ist nicht dazu bestimmt, insoweit subjektive Rechte zu schützen.”
Man nennt dies “Kosteneinsparung” zur Gewährleistung innerer Sicherheit im Staat, weil es so viel günstiger kommt und man keine Fürsorge und Verantwortung für den Arbeitnehmer zu pflegen hat!
Diese Ausführungen berichten vornehmlich über die Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung
Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.
Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.
Von den verbalen und versuchten tätlichen Angriffen, denen ich mich bei Kontrollmaßnahmen auf Baustellen, in Gaststätten, etc. auszusetzen hatte mal abgesehen, freuen sich die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.
Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf, will und muss ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.
Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.
Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa: Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a.
Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?
Warum um Gottes Willen müssen solche eingriffsbedingte Aufgaben der Ermittlung unternehmerischer Straftaten von in privatrechtlich befristeten Verhältnissen stehenden Aushilfsangestellten durchgeführt werden, die nach ihrer Befristung auf diesen Arbeitsmarkt wieder angewiesen sind?
Eine widersinnige schmutzige Abfolge der Ausübung staatlicher Gewalt in XL-Strukturen. Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen, erhärten indes diese deliktbehaftete Situation.
Viele Grüße
J. Kraus E-Mail: nixheit@go...
P.S.
Wenn Sie sich nun fragen, was ich damit sagen will, noch folgende Anmerkungen:
Ich wollte Ihnen damit mitteilen, welche Aufgaben ich als Aushilfe auszuführen hatte, die dann im Anschluss daran für mich zu andauernden massiven Nachteilen führten.
Ich glaube grundsätzlich immer noch nicht, dass man das Gewaltmonopol des Staates -die Eingriffsverwaltung- einfach mal so an Aushilfen im Privatrecht übertragen darf.
Deshalb kann ich auch nicht glauben, dass man Aufgaben der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Straftaten beinhalten, in Arbeitsverhältnisen, die zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden, ausführen darf.
Ich glaube weiterhin nicht an die mir übersandte Auslegung unseres Parlamentes als oberstes demokratisches Staatsorgan, dass es in Deutschland Vorschriften gibt, in denen wegen einer doppelten Einschränkung die oben beschriebenen Normen des Eingriffsrechtes auf sehr elastischen Grundlagen beruhen können bzw. dürfen.
Elastisch erschlossen ohne in den Ursprung zurückkehren zu können grüßt Sie freundlichst
Joachim Kraus, alias (Ela Stisch) E-Mail: nixheit@go...
Den Rechtsstaat gibt es
Den Rechtsstaat gibt es nicht.
Einige von vielen Zitaten von ehemaligen Richtern, die es unparteiisch wissen müssen:
"Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach dem Wortlaut des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht." [......] "Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft" [......] "Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht." (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm ).
”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740
Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die öffentliche Gewalt an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden ist. Im Gegensatz zum absolutistischen Staat wird die Macht des Staates umfassend durch Gesetze determiniert, um die Bürger vor Willkür zu schützen (formeller Rechtsstaatsbegriff). Ein Rechtsstaat moderner Prägung ist darüber hinaus auf die Herstellung und Erhaltung eines materiell gerechten Zustands gerichtet (materieller Rechtsstaatsbegriff). Objektive Wertentscheidungen haben – anders als subjektive Rechte des Einzelnen – die Funktion einer Begrenzung der Gesetzgebung durch festgeschriebene Prinzipien.
Der neuzeitliche Begriff des Rechtsstaates ist Ende des 18. Jahrhunderts aufgekommen. Er ist als „Kampfruf des freiheitlich Bürgertums gegen den obrigkeitlichen Fürstenstaat“ entstanden und wurde zunächst als Gegenbegriff zum absolutistischen Polizeistaat begriffen. Die Grundidee lag darin, dass ein solcher Staat seine Aufgabe in der Sicherheit von Freiheit und Eigentum der Bürger findet, dass sein Ziel die Förderung des Wohls des Individuums ist und eben dieses seinen Charakter als „gemeines Wesen“ ausmacht (res publica). Dabei sollte eine gerechte Staatsordnung durch eine Verfassung, insbesondere durch die Anerkennung von Menschenrechten und Gewaltenteilung, durch allgemein gültige Gesetze, die in einem förmlichen Verfahren zustande gekommen sind, erreicht werden.
Ende des 19. Jahrhunderts – mit dem Scheitern der Verfassungsbewegung von 1848/1849 (Paulskirchenverfassung) – wurde die liberale Auffassung von der Lehre des formellen Rechtsstaats verdrängt. Der Rechtsstaat bedeutete nicht mehr Ziel und Inhalt des Staates, sondern wurde auf ein bloßes formales Prinzip reduziert, welches sich auf das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und den Verwaltungsrechtschutz durch unabhängige Gerichte beschränkte. Der Rechtsstaat wurde formalisiert, er wurde zu einem gesetzespositivistischen, formellen Begriff („Gesetzesstaat“). Durch die Herrschaft der Gesetze, allgemeiner und bestimmter Rechtssätze, sollte erreicht werden, dass das staatliche Handeln vorhersehbar, berechenbar und durch unabhängige Gerichte kontrollierbar war. Das Gesetz galt als rechtliche stärkste Art von Staatswillen. Dieser Rechtsgedanke wurde im wesentlichen von der Weimarer Reichsverfassung übernommen.
Nach dem NS-Regime wurde nach 1945 der Rechtsstaatsbegriff in zwei Richtungen fortgebildet und neu bestimmt. Zum einen in Richtung eines sozialen Staates anstatt eines nur bürgerlich-liberalen Rechtsstaates, zum anderen in Richtung eines materiellen, anstatt eines bloß formellen Rechtsstaats.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind inhaltliche Elemente des Rechtsstaatsprinzips an verschiedenen Stellen (z.B. Gewaltenteilung in Art. 20 Abs. 2) erwähnt. Namentlich kommt der Begriff "Rechtsstaat" in Art. 28 Abs.1 vor.