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Sozialabgaben

Unter Lohnnebenkosten (ungleich Lohnzusatzkosten in Abgrenzung der amtlichen Statistik) werden die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verstanden. Diese werden in Deutschland für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt. Für die Kranken- und die Pflegeversicherung tragen die Arbeitnehmer etwas höhere Anteile.

Zu den Lohnnebenkosten werden auch weitere Kosten gezählt, die sich einem Arbeitsplatz zuordnen lassen.

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