Unter Lohnnebenkosten (ungleich Lohnzusatzkosten in Abgrenzung der amtlichen Statistik) werden die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verstanden. Diese werden in Deutschland für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt. Für die Kranken- und die Pflegeversicherung tragen die Arbeitnehmer etwas höhere Anteile.
Zu den Lohnnebenkosten werden auch weitere Kosten gezählt, die sich einem Arbeitsplatz zuordnen lassen.
Sozialabgaben
Sozialabgaben
Unter Lohnnebenkosten (ungleich Lohnzusatzkosten in Abgrenzung der amtlichen Statistik) werden die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verstanden. Diese werden in Deutschland für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt. Für die Kranken- und die Pflegeversicherung tragen die Arbeitnehmer etwas höhere Anteile.
Zu den Lohnnebenkosten werden auch weitere Kosten gezählt, die sich einem Arbeitsplatz zuordnen lassen.
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