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Super Vorleistung von n2k, aber ich muss der vollständigkeit halber noch was ergänzen...

Die Justizministerin ist quasi Vorsitzende des Justizministeriums (Exekutive, logisch) und gleichzeitig auch Mitglied der Bundesregierung (Kabinett der BundeskanzlerIn). Deshalb werden die Bundesregierung und somit auch die einzelnen Minister zumeist nur der Exekutive zugeordnet. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass a) die Ministerin gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages ist (Legislative) und b) die meisten Gesetzesinitiativen (also ein Gesetzesvorschlag der in den Bundestag eingebracht wird) von der Regierung ausgehen.

Was heißt das?
Die Justizministerin ist nicht Teil der Legislative weil sie sich "um die Justiz kümmert", sondern:
1) Exekutive (weil: Vorsitzende des Ministeriums und Teil der Bundesregierung)

aber auch:

2) Legislative (weil: Mitglied des Bundestages, kurz: MdB und somit Angehörige der Regierungsmehrheit)

Ich hoffe das war nicht zu kompliziert, aber es sollte die gegenseitige Verschränkung der Gewalten nicht unberücksichtigt bleiben.

 

Gespeichert von seltener Gast (nicht überprüft) am So., 20. Februar 2011 - 22:28

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