In der Regel darf man einen
In der Regel darf man einen Antrag stellen, wenn Ehepartner/in deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Unterlagen können zum Teil unterschiedlich fallen. Aber viele Unterlagen werden von jedem verlangt.
zB
Geburturkunde (von Ehefrau/Ehemann/Kinder)
Gehaltsabrechnung
Arbeitsvertrag
Mietvertrag + Mietkostenabrechnung
Krankenversicherungsnachweis
Rentenversicherungsnachweis
Sprachzertifikat (B1 und höher von Sprachkursen, Universitäten usw)
Di. 21 Apr 2015 - 13:16
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Antwort auf Hallo Zusammen,INFO Ich bin von Johnan (nicht überprüft)