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Hallo!
Es ist richtig dass in der Regel die Kinder nach der Taufe ihren Vornamen bekommen. Allerdings kann man den Vornamen des Kindes auch gleich nach der Geburt in der zuständigen Behörde (Lixiarchion) eintragen lassen. Benötigt wird hierfür: beide Eltern müssen anwesend sein, mit ihren Ausweisen und die Geburtsurkunde des Kindes. Und so hat das Kind ganz normal seinen Namen. Viele wissen das nicht:-)
Wir haben es 2009 bereits schon so gemacht, da wir damals noch in Athen wohnten und ins Ausland wollten, also brauchten wir einen Pass für das Kind.
P.S. die Registrierung in der Behörde ist auch die, die rechtlich höher steht. Damit will ich sagen....dass wenn die Eltern später noch die Taufe machen wollen´, und sich aus irgendeinem Grund für einen anderen Namen dann entscheiden, wird zwar das Kind so "getauft", aber auf den Papieren ist der Vorname, der in der Behörde bei der Registrierung angegeben wurde gültig.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.