Bayern: Nach Nr. 4 der KMBek
Bayern:
Nach Nr. 4 der KMBek vom 13. Juni 1978 (KMBl. I S. 434) über die Auswirkungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage sowie anderer religiöser und nationaler Feiertage auf den Unterricht an den Schulen sind muslimische Schüler an den Festtagen des Festes des Fastenbrechens und des Opferfestes für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Veranstaltungen befreit.
Do., 17. Oktober 2013 - 01:57
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Antwort auf Hallo, es gibt in Deutschland von Micha (nicht überprüft)