Besser informieren
Seit einigen Jahren schon ist es gesetzlich geregelt, dass muslimische Kinder/Azubis das Recht auf insgesamt 2 freie Tage im Jahr haben und zwar am Ramadan-/ und am Opferfest.
Ob es Euch nun passt oder nicht,aber das ist eine Tatsache. Also informiert Euch erst, bevor ihr etwas schreibt!
Di., 12. Juni 2018 - 23:21
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Antwort auf Zu Oberflächlich.. Natürlich von Gast (nicht überprüft)