Bitte lese doch einmal die
Bitte lese doch einmal die Ausnahmebestimmungen! Selbst bei Krankheit wie einer Grippe, Tod eines Familienangehörigen usw. können schulpflichtige Kinder vom Unterricht befreit werden! Auf Antrag können sogar beim Kultusministerium Ausnahmen getroffen werden! Zudem sollte jeder Mensch selbst entscheiden dürfen, wann sie/er seine Kinder (selbstverständlich nur in Ausnahmefällen sowie begrenzte Zeiträume) nicht zur Schule schickt.
Mi., 21. Dezember 2011 - 14:40
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Antwort auf Hallo, es gibt in Deutschland von Micha (nicht überprüft)