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Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Einbürgerung möglich. Die einzige Möglichkeit wäre in 2 Jahren (2017), sofern das Einkommen dauerhaft aus eigenen Mitteln sichergestellt wird. Dies wäre die Einbürgerung gem. § 9 StAG über den deutschen Ehegatten. Voraussetzung hierbei sind 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in BRD und 2 Jahre eheliche Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Ehegatten. Da erst vor 3 Monaten geheiratet wurde, wäre frühestens in 2 Jahren etwas möglich.