Hallo,
Ich wollte euch Fragen,ob bei mir eine Einbürgerung (Ermessen) vielleicht möglich wäre.
Zu meinen Daten.
1989 Geburt in Deutschland
2000 Vater hat uns nach Marokko (entführt)
06/2012 Einreise zum Studium
08/2012 Studienkolleg
08/2013 Abschluß
09/2013 bis Jetzt Studium
Vor 3 Monaten heirat mit einer Deutschen.
Vielen Dank
Soweit ich weiß 8 Jahren
Soweit ich weiß 8 Jahren ununterbrochen muss man in Deutschland gelebt haben. Hast du dich schon mal bei dem Ausländeramt informiert?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Einbürgerung möglich. Die einzige Möglichkeit wäre in 2 Jahren (2017), sofern das Einkommen dauerhaft aus eigenen Mitteln sichergestellt wird. Dies wäre die Einbürgerung gem. § 9 StAG über den deutschen Ehegatten. Voraussetzung hierbei sind 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in BRD und 2 Jahre eheliche Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Ehegatten. Da erst vor 3 Monaten geheiratet wurde, wäre frühestens in 2 Jahren etwas möglich.
Eine vorzeitige Einbürgerung
Eine vorzeitige Einbürgerung gem. § 9 StAG (Ehegatten deutscher) ist nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und einer 2 jährigen ehelichen Lebensgemeinschaft möglich.
Da Sie erst vor 3 Monaten geheiratet haben, kommt eine Einbürgerung nicht in Betracht. Des Weiteren muss das Einkommen dauerhaft aus eigenen Mitteln sichergestellt werden. Allein ein Anspruch auf Leistungen reicht zur Ablehnung der Einbürgerung bereits aus.
Noch drei Jahren muss du drauf warten, denke ich. Minimale Wartezeit ist trotzdem drei Jahren wenn Ehepartner Deutsch ist. Sonst muss man acht Jahren warten.