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Gute Frage. Das Wort Verfallsdatum ist ein Determinativkompositum aus den Wörtern Verfall und Datum. Dazwischen wird umgangssprachlich ein Fugen-s verwendet. Allerdings ist die Schreibung Verfalldatum genauso richtig. (siehe Duden) Wenn nicht richtiger. Denn eigentlich wird das Fugen-s nur bei bestimmten Wörtern verwendet. Mehr dazu habe ich auf Germanblogs.de gefunden:
1. Ein s sollte stehen bei Zusammensetzungen
a) von Wörtern, die auf -tum, -ling, -ion, -tät, -heit, -keit, -schaft, -sicht, -ung enden, also zum Beispiel beim Zusammensetzungsmeister.
b) bei dem das vordere Wort ein substantivierter Infinitiv ist und auf -en endet, so wie Essensreste. Tricky ist dabei der Schadensersatz und die Schadenfreude!
2. Wer mag, kann sich noch an die Pinwand notieren, dass ohne -s Wortverbindungen stehen, bei denen das erste Wort
a) mit einem Zischlaut endet (-sch, -s, -ss, -ß, -st, -tz, -z) – das ist relativ einfach, denn ein Fugen-s wäre dort schwierig auszusprechen. Beispiel: Preisliste.
b) auf -er oder -el endet, so wie Steuererklärung und Kabeltrommel. Ausnahmen gibt es relativ wenige sind, zum Beispiel die Hungersnot und das Himmelstor.
c) bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil auf -en endet und das kein substantiviertes Verb ist, so wie beim erwähnten Schadenersatz.
d) weiblich ist und nicht zu den obigen Fällen mit -ion, -tät, -heit, -keit, -schaft, -sicht, -ung gehört. Beispiel: Redezeit. Ausnahmen gibt es jede Menge, so zum Beispiel alle Zusammensetzungen von Weihnacht.

Vielleicht hilf das. Aber - wie gesagt - das ist vielleicht auch regional unterschiedlich. Die Schweizer und Österreicher berichten zum Beispiel von einem großen Zugsunglück... ;-)

 

Gespeichert von balu07 (nicht überprüft) am Mi., 03. Februar 2016 - 15:26

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