Seit dem 2. Januar 2013 läuft mein Antrag zur Einbürgerung. Bislang ist alles noch in Bearbeitung.
Ich bin am 10.05.1994 in Berlin geboren. Seit 19 Jahren lebe ich in Deutschland und strebe zuzeit die Fachhochschulreife an. Bis zu meinem 16. Lebensjahr war ich im türkischen Pass meiner Mutter eingetragen, wo auch mein Aufenthaltsrecht vermerkt war. In dem Zeitraum zwischen meinem 16. und des 18. Lebensjahrs hatte ich keine Aufenthaltserlaubnis, da ich kein Pass ohne beide Elternteile beantragen konnte. Erst mit 18 Jahren war ich in der Lage, ein Pass beim türkischen Konsulat zu beantragen, was ich auch bekam.
Im Jahre 2012 wurde mein Antrag der Niederlassungserlaubnis mit der Begründung "Sie haben kein ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland" abgelehnt. Jedoch habe ich Zeugnisse, die mein Aufenthalt in Deutschland bestätigen. Nun habe ich 5 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen. Erst nach Ablauf dieser, sei ich berechtigt die Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
Meine Fragen sind folgende:
- Habe ich keinerlei Recht die Niederlassungserlaubnis zu erlangen, trotz Nachweise über den ununterbrochenen Aufenthalt ?
- Kann meine Einbürgerung mit der selben Begründung abgelehnt werden?
- Kann ich rechtlich vorgehen bzw. mich an einen Anwalt für Ausländerrecht wenden?
Ich würde dazu was sagen aber
Ich würde dazu was sagen aber aber wenn man nach Hilfe ruft und keine E-Mail usw hinterlässt, wie sollte man Hilfe bekommen?
Ich bin deutsche and Ich habe
Ich bin deutsche and Ich habe funf kindern und alle kindern sind deutsche.
Meine Frau ist Sri Lankische nationalitat unde sie hat shon gelebt in deutschland von 2000 bis 2006.
Jetzt, wir alle wohnen in London, England.
Meine Frau wollen zum einguergerung als deutsche.
Bitte beraten mich.
Wie soll es gehen, wenn Ihre
Wie soll es gehen, wenn Ihre Frau nicht mehr in Deutschland lebt? Vielleicht sollten Sie über britischen Pass nachdenken.
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt empfehlen. Wenn Sie schon so lange hier gelebt haben, müssen Sie es nur beweisen.