Sehr geehrte Damen und Herren,
im 2012 habe ich mehr Mals als studentische Hilfskraft gearbeitet und dafür eine geringe Geld bekommen. Pro Monat durchschnittlich ca. 350€. Ich wurde nicht eingestellt sondern pro Auftrag habe ich etwas Geld bekommen. Meistens waren sie Schreibarbeit, Korrekturen usw. Jetzt möchte man dass ich dafür Rechnungen schreibe. Ich habe keine Gewerbeanmeldung. Wie kann ich rückgängig eine Rechnung schreiben? Darf ich es überhaupt, und ohne Gewerbeschein?
Wenn es gar nicht geht, kann ich sofort eine Gewerbe anmelden und rückwirkend Rechnungen schreiben?
Vielen Dank im Voraus!
Z.H.
Ich glaube für Schreibarbeit braucht man nicht unbedingt eine Gewerbe.