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Asyl

Wieso kann man nicht offen über Missbrauch von Asylrecht debattieren, ohne dass es daraus eine Rassismus Debatte wird?

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Es kommen sehr viele Migranten. Viele haben keine Bleibeperspektive. Das heißt sie haben kein Recht auf Asyl. Sie kommen trotzdem. Und dadurch können viele verfolgte Menschen, die dringend Schutz brauchen nicht weiter kommen.

Das ist Missbrauch von Asylrecht. Es kann nicht sein, dass man Anspruch auf Asyl hat, weil man ein besseres Leben haben möchte , in einem reicherem Land leben möchte. 

Ich verstehe, dass die Welt nicht gerecht ist und Kolonialismus, Ausbeutung, Kapitalismus einen enormen Einfluss auf schlechte Lebensbedingungen in Afrika haben.

Warum nicht in Kroatien, Polen, Portugal, Italien, Griecheland, Ungarn Asyl beantragen?

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Viele Flüchtlinge kommen durch Kroatien, Serbien, Albanien, Ungarn, Rumänien, Tschechien, Polen, Italien, Spanien, Portugal nach West/Nordeuropa. Warum beantragen sie kaum Asyl in diesen Ländern? Was passiert, wenn jemand da einen Asylantrag stellt? Asylrecht gibt es in allen demokratischen Ländern.

Returning from Germany - Geld für freiwillige Rückkehr - zusätzlich Kosten für die Wohnung im Herkunftsland

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Auf einer großen Werbung in einer U-Bahn Haltestelle steht:

Jetzt bis zum 31.12.2018 bis zu zwölf Monate zusätzlich Kosten für die Wohnung im Herkunftsland sichern

 

Returning from Germany - Geld für freiwillige Rückkehr

 

Länder (fast Alle, laut returningfromgermany.de):

Korruptionsverdacht gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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Nürnberg (Deutschland), 16.05.2018 – Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird gegen einzelne Mitarbeiter der Verdacht auf Korruption untersucht. Es wird geschätzt, dass in rund 2.000 Fällen fragwürdige Asylentscheidungen getroffen wurden. Auslöser für den Verdacht ist die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle, die in den Jahren 2013 bis 2017 mit drei Anwälten zusammenarbeitete und für rund 1.200 Flüchtlinge eine Anerkennung ohne rechtliche Grundlage verschafft haben soll.

§ 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen

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(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der Aufenthalt als erlaubt. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.