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StAG

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG, § 10 Abs. 3 Satz 1) - Zusammenfassung

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG, § 10 Abs. 3 Satz 1)


§ 10 

 

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er

Neues Einbürgerungsgesetz ab dem 01.01.2015

Gespeichert von Kali am

Ab dem 01.01.2015 gibt es ein neues Einbürgerungsgesetz, ist entschieden worden.

Ich habe überall gesucht, leider finde ich den § 'Paragraf' nicht dazu.
Lebe seit 13 Jahren in Deutschland und habe unverschuldet Unfall gehabt und bin behindert. Kann mir bitte jemand weiter helfen.

Danke im Voraus!