Einbürgerung von politisch-verfolgten Asylanten mit Eintrag in Strafregister / Führungszeugnis (zb wegen Meinungsäußerung, gilt als vorbestraft)
Viele politisch-verfolgten Asylanten gelten wegen der Meinungsäußerung oder politischer Haltung oft in der alten Heimat als Krimineller / schwer-Krimineller. Gilt die Voraussetzung "nicht vorbestraft zu sein" in diesem Fall? Ein Führungszeugnis zu bekommen ist für viele Flüchtlinge unmöglich.