Sehr geehrte Dame und Herren,
hier geht es überhaupt nicht um 3 Euro, die ich nicht zurück bekommen konnte. Es geht darum, dass man diese Funktion gar nicht gebaut hat, obwohl es wohl möglich und gefragt ist. Dadurch verdienen Waschautomat-Betreiber Geld ohne Gegenleistung, weil Kunden einen "Fehler" gemacht haben sollen: nämlich nicht genauen Betrag einzuwerfen! Überall bekommt man Rückgeld aber hier nicht. Man muss unbedingt einen Produkt wählen.
In meinem Fall war es 3 Euro. Weil früher Waschen genau 3 Euro gekostet hat, hatte ich auch 3 Euro dabei. Es war zu wenig, weil man 3.50 Euro einwerfen musste. Ich musste erst nach Hause und später wieder zu kommen. Meine 3 Euro konnte ich nicht zurück bekommen. Später den Hotline habe ich angerufen und danach gefragt. man hat mir empfohlen dass ich günstigsten Produkt wählen muss, obwohl ich es nicht brauche: den Waschpulver für 50 Cent. Es war sowieso zu spät. Als ich gefragt habe warum kein Rückgeld-taste gibt, hat man mit technischen ausreden angefangen. Jeder weiss, dass technisch alles möglich ist wenn man es wirklich will.
Darf man in so einem Fall in Deutschland sich an Rechtsanwalt wenden? Leider finanziell kann ich es mir nicht leisten. Und möchte auch nicht mich ewig damit beschäftigen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Wasiharan K.
Ärgerlich!! Mir ist es auch passiert. Man kann ein Rechtsgutschein beantragen.