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Ist Einbürgerungsbehörde verpflichtet innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Fast 8 Monate sind vergangen und ich habe immer noch keine Antwort von Einbürgerungsbehörde bekommen. Weder eine Zusage oder Ablehnung, rein gar nichts. Man hat mir gesagt dass Einbürgerungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden. Wenn es stimmt was soll ich jetzt machen? Wie kann ich ohne Anwaltskosten diese Gesetzt anwenden?
MfG
I.F.

Ich glaube man muss in 3 Monaten reagieren. Aber für eine Einbürgerung müssen viele Behörden reagieren. Das heißt wenn jede Behörde 3 Monate warten lässt kann schnell daraus 3 Jahren werden.

Do., 09. Januar 2014 - 01:15 Link
Perine Saloyan (nicht überprüft)

Guten Tag,
Wo geht's Entlassung von armenusche Angehörichkeit schneller In Armenien direck,oder in Deutschland?
Bitte um Antwort

Do., 27. Oktober 2016 - 20:59 Link
Gast (nicht überprüft)

Ich glaube in 3 Monaten sind sie verpflichtet Information zu geben. Aber Antragsbearbeitung dauert lange und wird immer länger, wegen Flüchtlinge.

Mo., 31. Oktober 2016 - 00:22 Link

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