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Was ist Unterschied zwischen Vollkasko, Teilkasko und Haftpflicht?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Wenn man ein Auto gekauft hat und es anmelden möchte, muss man zuerst eine Versicherung auswählen. Es gibt so viele Optionen und Namen, die einen Überblick für Anfänger unmöglich machen.

Was ist Unterschied zwischen Vollkasko, Teilkasko und Haftpflichtversicherung? 

Lohnt es sich überhaupt teuere Varianten zu nehmen?

Was ist die beste Wahl wenn es um Preis/Leistung geht?

Kenn jemand diese Begriffe (Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht, Selbstbeteiligung) und die wichtigste Merkmale/Unterschiede mit einem einfachen Deutsch erklären bitte? 

 

 

Die Teilkasko-Versicherung beinhaltet in der Regel:

  • Glasbruch
  • Brand
  • Explosion
  • Autodiebstahl
    • auch Diebstahl von Autoteilen
  • Raub
  • Unwetterschäden (Überschwemmung,Gewitter, Sturm, Tornado, Hagel, Blitzschlag...)
  • Wildschäden (Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. )
    Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen versichert.
    zB: Schaden durch den Zusammenstoß mit einem Reh, Wildschwein öä.
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss (mit/ohnet Folgeschäden, abhängig vom Vertrag)

Vollkasko:

  • Teilkasko
  • Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kfz durch Fremde
  • selbst verschuldete Unfallschäden (beiden Seiten)

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 01. Juni 2018 - 23:39

Haftpflicht
Pflichtversicherung. Diese Versicherung muss man haben, sonst darf man mit dem Auto nicht fahren. Sie bezahlt bei einem Unfall die Schäden des Gegners, aber nicht die eigenen Schäden. Sie ist auch zuständig, wenn es Streit mit dem Gegner gibt.

Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung)
Freiwillige Versicherung. Sie bezahlt sämtliche Schäden am eigenen Auto, für die keine fremde Haftpflicht zahlen muss. Außer wenn man sie absichtlich verursacht hat, grob unvorsichtig war, betrunken war, usw.

Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung)
Freiwillige Versicherung. Sie bezahlt keine eigenen Unfallschäden, aber z.B. bei Vandalismus, Brand, Diebstahl, Unwetter.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 02. Juni 2018 - 12:18

Die Preise der Versicherungen unterscheiden sich stark. Auch bei gleichen Bedingungen sind die Unterschiede groß. Allgemein sind Versicherungen mit persönlicher Betreuung durch einen Vertreter teurer als solche, die man im Internet selber abschließt.

Bei (kostenlosen) Vergleichsportalen im Internet fehlen oft ein paar billige Anbieter. Der Kfz-Versicherungs­vergleich der Stiftung Warentest ist nach meiner Beobachtung vollständiger, aber nicht kostenlos.

Die Preise hängen aber auch von Autotyp, Wohnort und vielen anderen Faktoren ab. Das ist bei allen Versicherungen ähnlich. Manche dieser Faktoren kann man selber wählen:

  • Selbstbeteiligung (Selbstbehalt): Bei jedem Schaden zahlt man diesen Betrag selber. Dafür sind die ständigen Kosten geringer. Was besser ist, kann man nur spekulieren, denn man weiß vorher nicht wieviel Unfälle man haben wird.
  • Fahrerbeschränkung: Man legt vorher fest, dass nur bestimmte Personen mit dem Auto fahren werden. Dafür gibt es Rabatt. Wenn mal jemand Anderes fahren soll, muss man das aber vorher bei der Versicherung melden.
  • Kilometerbeschränkung: Man legt vorher fest, dass man pro Jahr nur eine bestimmte Kilometerzahl fährt. Dafür gibt es Rabatt. Wenn es mehr wird, muss man das aber bei der Versicherung melden.

Das ist nur eine Auswahl. Weitere Rabatte gibt es z.B., wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet, wenn man eine Garage hat, wenn man andere Versicherungen bei demselben Anbieter hat, wenn man ein eigenes Haus besitzt, ....

Ach ja, es gibt noch einen Schadenfreiheitsrabatt dafür, dass man lange keinen Unfall hatte. Wenn der Führerschein neu ist, zahlt man deshalb meistens mehr als jemand, der schon lange Auto fährt.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 02. Juni 2018 - 12:46

Diese Versicherungen bekommt man oft angeboten. Sie sind aber weniger wichtig.

  • Insassenunfallversicherung. Sie zahlt an die Menschen im eigenen Auto, wenn sie bei einem Unfall verletzt werden. Das tut die Haftpflicht allerdings in den meisten Fällen auch.
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie bezahlt mir manchmal den Rechtsanwalt, wenn ich Streit mit Unfallgegnern oder z.B. mit der Bußgeldstelle habe. Aber nicht immer.
  • Schutzbrief. Kostenübernahme und auch organisatorische Hilfe bei Unfällen und Pannen außerhalb des Wohnortes. Zum Beispiel Abschleppen, Eisenbahnfahrt oder Übernachtung. Aber nicht die Reparaturkosten.
  • "Mallorca-Police": Für Unfälle mit Mietwagen im Ausland, bei denen man trotz der ausländischen Haftpflichtversicherung dem Unfallgegner etwas bezahlen muss.
  • Auslands-Schadenschutz: Für unverschuldete Unfälle mit dem eigenen Auto im Ausland, bei denen man weniger Schadenersatz bekommt als in Deutschland.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 02. Juni 2018 - 13:05

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