Direkt zum Inhalt

Sachsen- Studienzeit, Aupairzeit- Anrechnung

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hat jemand aktuelle Infos ob Studienzeit oder Aupair Zeit in Sachsen zur Einbürgerung zählt?

Im Internet finde ich nur 10 Jahre alte Infos, dass Bayern und Sachsen keine Studienzeit berechnet.

Vielen Dank

Gast (nicht überprüft)

Das ist graue Zone, wo es nicht 100% geklärt ist. In manchen Bundesländern gilt Studienzeit als gewöhnlicher Aufenthalt.
Mi. 6 Jun 2018 - 16:00 Link
Gast (nicht überprüft)

Lage der internationalen Studierenden in Deutschland

Frage:
Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, die vorläufigen Anwendungshinweise zu § 10 Absatz 1 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Praxis von 14 Bundesländern anzupassen, so dass sich Studierende ihren studienbedingten Aufenthalt bei einem Antrag auf Einbürgerung künftig vollständig anrechnen lassen können, und wenn nein, warum nicht?

Bundestag, 17. Wahlperiode, Frage von Grünen

---

Antwort:
Alle Bundesländer, bis auf die Länder Sachsen und Bayern, rechnen im Zuge eines Einbürgerungsverfahrens die Dauer eines Studienaufenthaltes an einer deutschen Hochschule bei der Berechnung des nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erforderlichen achtjährigen, rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts
in Deutschland vollständig an. Sinnvoll erscheint es aus bundespolitischer Sicht, nicht nur eine Vereinheitlichung der Einbürgerungspraxis in allen 16 Bundesländern sicherzustellen. Vielmehr erscheint es vor diesem Hintergrund geboten, den Wertungswiderspruch aufzulösen, der darin besteht, dass beim Erhalt eines Daueraufenthaltsrechts nach § 9 Absatz 4 Nummer 3 AufenthG die Dauer des Studiums nur zur Hälfte angerechnet
wird

Quelle: https://www.bundestag.de/

Mi. 6 Jun 2018 - 16:03 Link

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Bilder / Bildergalerie
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Maximal 1000 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: png gif jpg jpeg webp.
Bilder müssen größer als 200x200 Pixel sein. Bilder größer als 24000x24000 Pixel werden verkleinert.
Datei
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt pdf doc docx rtf odt jpg jpeg png webp psd mp3 mp4.
Regeln
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.