Viele politisch-verfolgten Asylanten gelten wegen der Meinungsäußerung oder politischer Haltung oft in der alten Heimat als Krimineller / schwer-Krimineller. Gilt die Voraussetzung "nicht vorbestraft zu sein" in diesem Fall? Ein Führungszeugnis zu bekommen ist für viele Flüchtlinge unmöglich.
"Keine Verurteilung wegen einer Straftat"
In den Regeln steht: "Keine Verurteilung wegen einer Straftat". Wenn die ausländische "Straftat" in Deutschland ein Grundrecht ist (z.B. freie Meinungsäußerung), wird das deutsche Amt dieses nicht als Straftat bewerten. Die Frage ist allerdings im Einzelfall der Nachweis.
Das betrifft auch meine…
Das betrifft auch meine Verwandten.
Paragraf ...
In § 12a (2) StAG steht:
Bei einer ausländischen Verurteilung wegen einer Tat, die in Deutschland ein demokratisches Grundrecht darstellen würde, ist das offensichtlich nicht der Fall. Allerdings muss man die Verurteilung im Antrag trotzdem angeben.
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