Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine wichtige Frage zur Einbürgerung meiner asiatischen Ehefrau.
Sie wohnt jetzt knapp 5 Jahre hier bei mir in Deutschland. Hat sofort ihr B1 Zertifikat samt "Leben in Deutschland" Zertifikat gemacht und seitdem immer entweder in Vollzeit und Teilzeit gearbeitet. Nur 2 Monate kurz mal ALG1 erhalten.
Als wir vor 1.5 Jahren den Einbürgerungsantrag gestellt haben, wurde alles Geforderte abgegeben. Sie wechselte damals gerade von Vollzeit in 25-Stunden-Teilzeit mit einem Nettogehalt von 870 Euro Netto.
Nachdem ich damals jedoch gerade in die Freiberuflichkeit gewechselt war, wollte man von mir als Ehemann eine Berechnung vom Steuerberater, wie hoch mein monatlicher Gewinn sei sowie Belege für die private Altersvorsorge (mindestens 10% vom Gewinn). Da ich zu der Zeit nur ein Einkommen von 400 Euro monatlich und auch keine private Vorsorge vorweisen konnte, haben wir den verantwortlichen Beamten gefragt, ob wir den Einbürgerungsantrag vorerst auf Eis legen können. Was kein Problem war.
Jetzt möchte meine Frau es erneut versuchen. Sie ist immer noch in dem Teilzeitjob mit 870 Euro Nettoverdienst, aber ich könnte jetzt einen monatlichen Verdienst von ca. 1000 Euro durch meinen Steuerberater vorweisen (anhand der ersten 5 Monate dieses Jahres, in denen ich etwas mehr als 5.000 Euro verdient habe). Ebenso habe ich heute eine private Rentenversicherung mit monatlichen Einzahlungen von 120 Euro abgeschlossen und habe vor kurzem schon mal das Haus meiner Mutter überschrieben bekommen (mit Nies?brauchrecht ihrerseits), was ja auch zur privaten Altersvorsorge zählt. Somit hätten wir zusamen abzüglich aller Kosten rund 1500 Euro Netto zur Verfügung, von denen wir unsere Warmmiete von 700 Euro bezahlen müssen. Blieben 800 Euro für uns zum Leben.
Nun die wichtige Frage: Weiß jemand, wie anhand dieser Gegebenheiten die Chancen auf eine Einbürgerung meiner Frau sind? Sie und ich sind nie strafffällig gewesen und sie wie gesagt gerade mal 2 Monate und ich habe ganze 3 Monate in meinem Leben ALG1 bezogen. Niemals ALG2.
Ihr jetziger Arbeitsvertrag ist natürlich mittlerweile seit langer Zeit unbefristet, was ja scheinbar Voraussetzung für die Einbürgerung ist. Nun überlegt meine Frau, falls die oben aufgeführten Einkünfte nicht ausreichen, eine neue Arbeit in Vollzeit anzunehmen, welcher aber die Gefahr birgt, dass ihr vor Ende der Probezeit wieder gekündigt wird.
Über jede Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Jan
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Ich sehe Chancen da, meldet euch ruhig bei dem Beamten, das Haus zählt auch zum Vermögen und ist auch sehr relevant. Wenn Ihr keine Kinder habt dann umso besser. ALG1 spielt keine Rolle. An Ihrer Stelle würde ich alle Papiere abgeben und auf die Entscheidung warten, da wenn was nicht stimmt, dann wir Ihnen ja sowieso was angeboten, nach dem Motto: hier fehlt dies und das- wir können ja auch den Antrag ruhen lassen (aber dann wissen Sie ja zumindest woran es liegt). Bei mir war auch so dass ich eine Rückmeldung bekommen habe was fehlt und Tipp dass wir es ruhen lassen sollten.