Hallo ,
Ich bin seit fast sieben Jahren in Deutschland und ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung(in Deutschland) als Friseurin. Kurz nach meiner Ausbildung habe ich gekündigt und danach haben Friseursalons wegen Corona zugemacht. Voraussichtlich Anfang März werde ich anfangen wieder zu arbeiten . Meine Frage ist, kann ich mit meiner abgeschlossenen Berufsausbildung eine Verkürzung der Aufenthaltszeiten bekommen ? Brauche ich zusätzlich einen B1 oder B2 Zertifikat oder/und Einbürgerungstest ? Wie lange nach meinem Beschäftigungsanfang darf ich die Einbürgerung beantragen ?
Vielen Dank im Voraus.
Mit B1 muss du 8 Jahre…
Mit B1 musst du 8 Jahre warten. Die Frist verkürzt sich auf 7 Jahre, wenn du erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen hast, durch Vorlage des „ Zertifikat Integrationskurs“ , des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Möchtest du schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich.
Eine Einbürgerung nach 7…
Eine Einbürgerung nach 7 Jahre ist nur möglich, wenn Du an einem Integrationskurs teilgenommen hattest. Zudem musst Du auf alle Fälle den Einbürgerungstest bestehen.
Es geht hier um Einbürgerung…
Es geht hier um Einbürgerung -> „deutscher Pass“
Die Zeiten als du Aufenthaltsgestattung/Aufenthaltstitel in Besitz hattest werden gezählt!
Mit Einer Ausbildung und hohem Sprachniveau kann die Frist von acht Jahren auf sechs Jahren verkürzt werden, siehe Paragraf 10 Abs. 3 des StAG
https://www.gesetzet-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
Grüße
Ramin
Erstmal arbeiten...
Du solltest erstmal ein wenig arbeiten und in die Kassen der Sozialversicherung einzahlen. Stichwort Rentenversicherung. Du hast erst Ausbildung gemacht und während corona nicht gearbeitet. Da wird der Antrag sicherlich abgelehnt.
Ohne Gewähr: Eine in Deutschland erfolgreich abgeschlossene Ausbildung KANN als besondere Integrationsleistung gewertet werden, das ermöglicht eine Verkürzung auf 6 Jahre. Ein Sprachzeugnis B1 und ein Einbürgerungstest wird wahrscheinlich trotzdem gebraucht, außer falls der allgemeine Schulabschluss in Deutschland war. Ein Sprachzeugnis B2 oder höher kann übrigens schon alleine eine besondere Integrationsleistung sein.