Moin. Tut mir leid, es wird etwas lang.
Ich muss etwas Hintergrund von mir erzählen, dann bekommt Ihr ein besseren Überblick.
Ich bin US Amerikaner (geb. 1973 in den USA). Mutter (geb. 1950) Deutsch und mein Vater (geb. 1951) US Amerikaner. 1987 wollte meine Mutter wieder nach Hause, also zogen wir nach Deutschland (ohne Vater). Ich bin hier zur Schule (in Heidelberg und Hamburg) gegangen, jedoch wegen meiner Chronischen Krankheit musste ich soviel Klassen wiederholen dass meine Lehrer und der Schuldirektor meiner Mutter riet mich von der Schule zu nehmen. Sie meinten, ich würde es nie schaffen. Daher habe ich kein Schulabschluss / Ausbildung.
Ab dann lebte ich von Sozialhilfe. Alle Ärzte, auch die Amtsärzte, die mich untersuchten erklärten mich für Arbeitsunfähig. Das ging jedes zweite Jahr so. Dann kam der Euro, ich habe keine Ahnung ob das irgendwie zusammen hängt, jedoch war es im selben Jahr. Ich musste mich wieder vom Amtsarzt untersuchen lassen. Und dann wurde ich als Arbeitsfähig erklärt worden. Ich bekam ab dann ALG II. Ich habe alles versucht Arbeit zu finden, jedoch meinten jeder Arbeitgeber wegen meiner Chronischen Krankheit wäre es unmöglich mich einzustellen. Also habe ich alle Maßnahmen, die ich vom Jobcenter angeboten bekam mitgemacht, um mir Wissen anzueignen die ich nicht habe. 2014 habe ich für 1 Jahr ein Job bekommen, wurde jedoch gekündigt. Nicht weil ich irgendwas verbrochen oder etwas blödes angestellt habe, sondern weil ich gleichzeitig meine Mutter pflegte und bekam deswegen ein Burnout. So bekam ich ALG I und dann wieder ALG II. Und seitdem bekomme keine Arbeit mehr, weil meine Chronische Krankheit wieder verstärkt auftritt, kein Schicht machen kann und ein paar andere Sachen.
Ich habe 2014 versucht die Einbürgerung zu machen, jedoch ist es wegen einer schweren Trennung von meiner Ex-Partnerin im Sande verlaufen. Zu der Zeit war eine Wohnung finden, Arbeiten und meine Mutter zu pflegen wichtiger.
Nun, seit ein paar Jahren habe ich den Wunsch wieder die Einbürgerung anzugehen. Jedoch hat sich etwas seitens der USA stark verändert. Um die Amerikanisches Staatsbürgerschaft abzugeben, muss man $2,350 / 2.200 € zahlen. Das kann ich nicht erbringen mit ALG II. Plus ich müsste von Hamburg nach Frankfurt fahren, da man muss persönlich erscheinen. Das kostet wieder Geld.
Das Einbürgerungstest usw, dafür kann ich ein Darlehen vom Amt bekommen um das zu ermöglichen. Aber die 2000€ das werden sie mir verweigern und sollte ich auf irgendeine Weise dafür ein Darlehen bekommen, würde es viel zu lange brauchen um es abzuzahlen.
Gibt es irgendein anderen Weg für mich die Amerikanische Staatsbürgerschaft abzugeben und die Deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?
Es ist mir klar das ich es…
Es ist mir klar das ich es kann, jedoch sind dazu Auflagen nötig. Ich muss zuerst die US Staatsangehörigkeit ablegen. Dies geht nur mit eine Zahlung von über 2000€. Wie kann ich das als ALG II Bezieher bezahlen? Und eben das ich keine feste Arbeit habe.
Infos vom Bundesverwaltungsamt
Recht übersichtlich steht es → hier. Laut dieser → Checkliste könnte Nr. 1 zutreffen.
Die amerikanische Staatsbürgerschaft bliebe dabei erhalten, denn es wäre eine Variante der legalen Zweistaatigkeit.
Sozialhilfe, fehlender Schulabschluss etc. wären in diesem Fall keine Hindernisse. Problematisch wären Straftaten, Beziehungen zu Terrorgruppen usw.
Moin. Ok, Zweistaatigkeit…
Moin. Ok, Zweistaatigkeit... das hieße ich hätte den deutschen Pass und den amerikanischen. Ja das ist ok. Nur jedesmal 140€ für den US Pass auszugeben ist nicht gerade schön.
Aber vielen dank für die Hilfe!!!
Seit dem 20.08.2021 können Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geboren wurden (also nach dem 23.05.1949), die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung gem. § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz erwerben. Dies gilt für Personen, die aufgrund früher geltender geschlechterdiskriminierender Vorschriften im Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit entweder nicht durch Geburt erwerben konnten oder ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben (§ 5 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).
Erklärungsberechtigt sind:
Also, einfach mal die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde kontaktieren. ;-)
https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/1216664