Hier steht was
Hier steht was dazu:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html
"... Ebenfalls vom Einbürgerungstest befreit ist, wer über einen deutschen Schulabschluss verfügt oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften nachweisen kann."
"Schulabschluss" heißt im Wesentlichen: Hauptschule/Realschule/Gymnasium. Wer im Ausland die Schule besucht und in Deutschland erfolgreich studiert hat müsste den Test demnach trotzdem machen, außer falls es ein Studium der Soziologie, Politologie, Jura o.ä. war.
Beim Sprachtest ist es anders: Wer einen Uni-Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang hat, braucht ihn nicht zu machen.