Ja.
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung, die man mit eigenen Einzahlungen finanziert hat. Es ist deshalb im engeren Sinn keine Sozialleistung.
Allerdings ist das ALG 1 zeitlich begrenzt. Ohne die Perspektive, bald einen neuen Job zu finden, wird man vielleicht später auf Sozialleistungen angewiesen sein. Es kommt also darauf an, der Einbürgerungsbehörde die Erfolgsaussichten der Jobsuche zu zeigen.
Do., 28. Mai 2020 - 15:41
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Antwort auf Kann man auf Arbeitlosengeld 1 Einbuergerung beantragen? von Phil (nicht überprüft)