Bei erstmaliger Erteilung…
Bei erstmaliger Erteilung bekommt man höchstens vier Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Danach kann man verlängern, wenn der Vertrag da ist. Wenn Arbeitsvertrag befristet ist und die dauer kürzer als vier Jahren ist, wird die Erteilung des Aufenthaltstitels grundsätzlich auf die Dauer des Arbeitsvertrages (+ drei Monaten) befristet.