Viele Migrantenkinder…
Viele Migrantenkinder zwischen 18-23 können entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie haben wollen. In einigen Fällen ist eine Mehrstaatigkeit (eigentlich fast immer Doppelstaatigkeit) erlaubt. Nach gleichen Prinzip sollte man auch Dreistaatigkeit haben können, weil die Eltern nicht aus einem sondern zwei Ländern kommen und in drittem Land leben, wo die Kinder geboren sind.