Bei "besonderen…
Bei "besonderen Integrationsleistungen" darf man nach 6 Jahren Antrag stellen. Bei einem abgeschlossenen Integrationskurs - nach 7 Jahren. Ansonsten, wie alle nach 8 Jahren. Da gibt es keine Unterscheidung nach Berufen, selbst Ärzte stellen sich gefälligst gescheit an die Schlange an.
Sa. 1 Sep 2018 - 22:42
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