Darf ein Hochqualifizierter (z.B. Arzt) nach 5-Jahre-Aufenthalt mit einem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland den Antrag für Einbürgerung stellen?
Bei "besonderen…
Bei "besonderen Integrationsleistungen" darf man nach 6 Jahren Antrag stellen. Bei einem abgeschlossenen Integrationskurs - nach 7 Jahren. Ansonsten, wie alle nach 8 Jahren. Da gibt es keine Unterscheidung nach Berufen, selbst Ärzte stellen sich gefälligst gescheit an die Schlange an.
"Hochqualifiziert" und "Mangelberuf" erleichtern zwar den unbefristeten Aufenthalt, aber nicht automatisch die Einbürgerung. Die Wartezeiten bleiben gleich. Um eine schnellere Ermessenseinbürgerung zu probieren, braucht man einen Grund für die Verkürzung der Frist (z.B. staatenlos, Flüchtlingsstatus, besonderes öffentliches Interesse). Bei einem in Deutschland angesehenen, international anerkannten Spezialisten könnte das "öffentliche Interesse" vielleicht gegeben sein.