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"... erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art ..."
Hier geht es eher um Dinge die sich mit Geld ausdrücken lassen, wie z.B. sehr hohe Verwaltungskosten bei der Ausbürgerung oder die drohende Beschlagnahme von Eigentum im Herkunftsland.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten zum Aufenthalt und zur Arbeit sind (nach deutscher Auffassung und nur in Bezug auf Nicht-EU-Staaten) eine Sache, bei der man sich entweder für das eine Land oder für das andere Land entscheiden muss.
Eine möglicher Versuch, die amerikanische Staatsbürgerschaft zu retten, könnte ein Antrag auf "Ermessenseinbürgerung" nach § 8 StAG sein. Hier ist die Aufgabe fremder Staatsbürgerschaften nicht unbedingt gefordert. Allerdings braucht man eine sehr gute Begründung (und sicher auch einen freundlichen Sachbearbeiter).