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Es gibt da viele offene Fragen.
Die britische Regierung hatte bei den bisherigen Austrittsterminen, die dann immer wieder verschoben wurden, jeweils zugesagt, dass die bereits in GB lebenden EU-Ausländer ihre Rechte behalten würden. Es blieb aber unklar, wie das jemand nachweisen soll, der GB vorübergehend verlässt und dann zurückkommt. Es gibt dort nämlich keine Registrierung am Wohnort.
Neue Interessenten müssten sich dagegen um eine Aufenthaltserlaubnis bewerben, wobei der britische Staat eine strenge Auswahl durchführen möchte. Die genauen Kriterien sind nicht genannt worden, aber es dürfte die Qualifikation und die Straffreiheit eine Rolle spielen.
Alles das gilt für einen harten Brexit ohne Vertrag. Genauer gesagt galt es für die früheren Austrittstermine, die nicht stattgefunden haben. Ob es für den zur Zeit gültigen Termin am 31.01.2020 andere Regeln geben wird, ist bisher nicht mitgeteilt worden.
Bei einem Brexit mit Austrittsvertrag würden die Regelungen gelten, die in diesem Vertrag stehen. Voraussichtlich wäre das eine Übergangszeit von einigen Monaten, in der noch die EU-Regeln gelten. In dieser Zeit müsste dann ein weiterer Vertrag verhandelt werden, sonst läuft es anschließend doch noch wie beim harten Brexit.