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Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von AndersonRus

Die Unterscheidung von Stufe 1 und Stufe 2 lässt sich mit den in Deutschland üblichen Begriffen nicht darstellen. Beides sind wissenschaftliche Mitarbeiter.

Der Begriff "wissenschaftlicher Assistent" wird heute sehr unterschiedlich verwendet und ist deshalb missverständlich:

  • wissenschaftlicher Assistent = Beamter; wissenschaftlicher Mitarbeiter = Angestellter.
    Beide haben aber die gleiche Qualifikation und machen die gleiche Arbeit.
    Diese Betrachtungsweise ist weit verbreitet, gilt aber als veraltet.
     
  • wissenschaftlicher Assistent = wissenschaftlicher Mitarbeiter, der bereits promoviert ist.
    Neuere Betrachtungsweise, wird aber nur inoffiziell verwendet.
     
  • wissenschaftlicher Assistent = Hilfskraft (Student im Nebenjob).
    Diese Betrachtungsweise existiert an einigen wenigen Unis.

Kurz gesagt: "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" ist die beste Variante. Bei den anderen Varianten ist unklar, was der Leser wirklich verstehen wird.

Mit "Lehrer" oder dergleichen (wenn es nicht um "Hochschullehrer" geht) verschiebt sich die Bedeutung zu stark auf Lehrkräfte an Universitäten, die nichts mit der Forschung zu tun haben. Diese heißen z.B. "Lehrer im Hochschuldienst" oder "Lehrkraft für besondere Aufgaben", haben ansonsten keine akademischen Aufgaben und streben z.B. keine Promotion an.

 

Di. 3 Nov 2020 - 16:35 Link
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