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Ist das jetzt eigentlich ein reales Erlebnis, oder eine Übertreibung, oder eine Erfindung?

Zu den Unstimmigkeiten gehört u.a. die durchgehende Ignoranz des Beamten gegenüber seinen eigenen Vorschriften. Nicht plausibel ist auch die Formulierung, den Fall "innerhalb der Behörde zu besprechen". Der Beamte kann den Vorgang vielleicht weitergeben oder zurückgeben, aber er kann eine solche Entscheidung nicht einfach an eine Gruppe delegieren.

Was die "Garantie als deutsche Staatsbürgerin" sein soll, ist auch nicht klar. Jedenfalls ist das kein üblicher Begriff aus dem Ämter- und Gesetzesdeutsch. Und die Drohung mit den "weiteren Schritten", falls die "umgehende Stellungnahme" nicht erfolgt, benötigt eine Fristsetzung, eine rechtliche Grundlage und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Die Aufforderung zur Änderung des Namens ist ein deutlicher (und inakzeptabler) Eingriff in die Privatsphäre und persönliche Selbstbestimmung. (Nebenbei gesagt ist ein "deutsch klingender Name" eh kein Merkmal der Integration). Der Beamte hat es zwar (anscheinend) unter vier Augen gesagt, aber falls er so etwas öfters sagt und es mal jemand beweisen kann, sollte er um seinen Job fürchten.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 17. Oktober 2023 - 23:38

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