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Durch eine Gesetzesänderung, die Ende Juni 2024 in Kraft tritt, wird die nötige Aufenthaltsdauer deutlich kürzer sein. Es sind dann fünf Jahre, verkürzbar bis hinunter zu drei Jahren. Und die bisherige(n) Staatsbürgerschaft(en) muss niemand mehr abgeben.
Eine Verschärfung gibt es aber bei den Sozialleistungen, die der Einbürgerung entgegenstehen. Es entfällt nämlich die Bemerkung, dass die Sozialleistungen kein Hindernis sind wenn man ohne eigene Schuld darauf angewiesen ist.