Wie gut kennst du Deutschland? Teste dich!


Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.

Neuen Kommentar hinzufügen

Diese beiden sind eng verwandt. Die Schenkungssteuer dient unter anderem dazu, dass man die Erbschaftssteuer nicht dadurch umgehen kann, dass man sein Vermögen verschenkt solange man noch lebt. Um die Steuer muss sich in jedem Fall derjenige kümmern, der die Dinge bekommt, also nicht derjenige, der sie verschenkt.

Es gibt aber hohe Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen. Beim Ehepartner sind es zum Beispiel 500.000,- €, bei eigenen Kindern 400.000,- €, bei Enkeln 200.000,- € und bei Urenkeln 100.000,- €. Bei allen anderen sind es nur 20.000,- €. 

Die Freibeträge zählen pro Person und erneuern sich alle zehn Jahre. Versteuert werden nur die Beträge, die den Freibetrag übersteigen.

Grundsätzlich zählt alles dazu, was einen Wert darstellt. Das können z.B. Bargeld, Bankguthaben, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Spekulationsgüter oder Wertgegenstände sein. Es zählt jeweils der Zeitwert, der Grundbesitzwert, der Kurs etc., zum Zeitpunkt der Schenkung.

Der Empfänger der Schenkung ist verpflichtet, dem Finanzamt eine Mitteilung zu machen ("Anzeige einer Schenkung"). Es gibt Formulare dafür, aber man kann es auch formlos machen. Das Finanzamt teilt dann mit, ob man eine Schenkungssteuererklärung (auf vorgeschriebenen Formularen) machen soll.

Wenn man eine Schenkung nicht meldet, so kann das eine strafbare Steuerhinterziehung sein. Wegen der hohen Freibeträge betrifft es natürlich nur "richtig große" Schenkungen, also keine normalen Geburtstagsgeschenke oder so. Das Bewegen großer Vermögenswerte erzeugt in den meisten Fällen direkte oder indirekte Spuren, die der Fiskus finden kann.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 29. November 2023 - 14:26

E-Mail Adresse wird geschützt.
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Anforderungen zum Hochladen
Anforderungen zum Hochladen
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.