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... und zwar auf beiden Seiten.
Erstens ist es in den einzelnen Bundesländern gesetzlich geregelt, dass es für religiöse Feiertage auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gibt. Hier ist ein Beispiel aus Hamburg. Das betrifft ganz unterschiedliche Feste unterschiedlicher Religionsgemeinschaften, darunter natürlich auch den Islam. Übrigens sind sogar bestimmte christliiche Feste aufgeführt, weil sie keine gesetzlichen Feiertage sind.
Zweitens besteht die andere Seite des Kompromisses darin, dass bei mehrtägigen Festen nicht alle Tage frei sind. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren und andere Schüler nicht zu sehr zu benachteiligen.
Drittens sind die gesetzlichen Feiertage eine Freizeit, die JEDEM per Gesetz zusteht. Sie gelten für Menschen aller Konfessionen und natürlich auch für Konfessionslose. Dass sie meistens durch christliche Traditionen begründet sind, kann man ignorieren wenn man möchte. Es gibt keine Pflicht, an diesen Tagen irgendwas Religiöses zu tun.