Hallo, habe eine Frage,
eine Bekannte ist seid über 15 Jahren mit einem deutschen verheiratet, diese wohnen aber nicht zusammen, weil sie mit der Tochter (welche nicht von ihm ist), bei dem Vater der Tochter lebt, wie gesagt für die Tochter bzw. zum wohle des Kindes. die beiden sehen sich ständig, verbringen nächste zusammen usw.
sie leben nur wegen dem Kind nicht zusammen. der Mann ist wegen starker Krankheit in Rente, er ist erwerbsunfähig berenten und bekommt zusätzlich Aufstockung vom Sozialamt. Er war sein ganzen leben arbeiten, bis das er so krank wurde.
Auch leben diese nicht zusammen, weil es der Ehemann gesundheitlich mit dem Kind nicht schafft und oft ruhe braucht.
Das haben die beiden auch ganz offen und ehrlich dem Amt so gesagt.
Jetzt lehnt das Amt die Einbürgerung ab, weil der Ehemann Aufstockung bzw. Sozialleistung bekommt? nach 15 Jahre in Deutschland und verheiratet?
Beide haben noch nie vorher Geld vom Amt benötigt. Gesundheitlich ist es dem Mann auch nicht möglich mit der Frau und dem Kind zusammenzuleben.
Das ist doch nicht normal?
Die Frau geht einer geregelten Arbeit nach. Braucht also auch keine Unterstützung vom Amt oder sonst was. im Gegenteil......hilft dem Mann noch gesundheitlich klar zukommen.
Was kann man noch tun?
Sozialhilfe war und ist immer noch eine wichtige Hindernis. Nur in Ausnahmefällen wird es toleriert. In diesem Fall geht es um einen Ausnahmefall denke ich. Ich würde erst Widerspruch angelen. Wenn es trotzdem nicht klappt würde ich einen Anwalt beauftragen. Viel Glück!