Hallo zusammen,
anscheinend wird Kinderehe indirekt teilweise anerkannt in Deutschland. So habe ich im Radio gehört. Es geht um Kinderehe, wo ein Teil unter 16 ist.
Dieser Ehe wird rechtlich nicht anerkannt aber soziale Ansprüche hat man trotzdem.
Wie funktioniert es mit Kinderehe? In welchen Ländern ist es rechtlich erlaubt?
Was erwartet man, wenn so ein Ehepaar nach Deutschland einwandert?
Wenn so ein Ehepaar nach Deutschland kommt, dürfen sie in gleicher Wohnung wohnen?
Wie geht man mit Herausforderungen um, wenn Tradition und Jugendschutz harte Konflikte haben?
Kinderehen sind verboten.
Nach einem Gesetz von 2017 sind "Kinderehen" in Deutschland verboten. In Deutschland darf man nur heiraten, wenn beide Partner mindestens 18 Jahre alt sind (frühere Ausnahmeregeln gelten nicht mehr).
Wenn im Ausland zwei Menschen geheiratet haben und bei der Heirat mindestens einer jünger als 16 Jahre war, dann ist diese Verbindung in Deutschland keine Ehe. (Wenn beide mindestens 16 Jahre alt waren aber mindestens einer noch nicht 18, dann kann diese Ehe anerkannt werden, aber auch in einem vereinfachten Verfahren aufgehoben werden.)
Eine Gesetzesänderung von 2024 ermöglicht es nun, eine solche ungültige Ehe nachträglich gültig zu machen, nachdem beide Partner 18 Jahre alt geworden sind. Dazu muss man beim Standesamt eine mündliche Erklärung abgeben, sozusagen das "Ja-Wort" wiederholen.
Wenn beim Aufenthalt eines solchen Paares in Deutschland einer der Partner immer noch jünger als 16 Jahre ist, dann muss sich das Jugendamt darum kümmern. Im äußersten Fall ist eine zwangsweise Trennung und Heimunterbringung möglich. Theoretisch sollen aber stets die Vor- und Nachteile abgewogen werden, und zwar aus der Sicht der/des Minderjährigen.
Die Gesetzesänderung von 2024 soll u.a. die Rechte des minderjährigen Partners verbessern, so dass er z.B. vom älteren Partner in bestimmten Fällen Unterhalt bekommen kann, so wie es bei einer anerkannten Ehe der Fall wäre.
Nach diesem Gesetz von 2017 (genauer gesagt nach dem entsprechend modifizierten BGB) ist eine Ehe in Deutschland ungültig, wenn mindestens einer der Ehepartner bei der Eheschließung jünger als 16 Jahre war. Die zivilrechtlichen Privilegien einer Ehe gelten dann nicht.
Eine vor wenigen Tagen beschlossene Änderung hat allerdings folgendes ergänzt:
Der Hintergedanke ist, dass der (bzw. häufiger die) Jüngere nicht noch zusätzlich benachteiligt werden soll.
Zur Frage mit dem Zusammenwohnen: Bei Minderjährigen ist das ein Fall für das Jugendamt. Dieses entscheidet im Einzelfall, welches die beste Lösung ist und welche Gefährdungen es gibt. Es geht hierbei um das Wohl des Kindes, und um die Paragrafen zum Missbrauch Minderjähriger.