Das deutsche Wahlsystem: Erst- und Zweitstimme
Dem neuen Deutschen Bundestag werden mindestens 598 Abgeordnete angehören. Sie werden von den Wählern mit der Erst- und der Zweitstimme gewählt. Experten sprechen von einem personalisierten Verhältniswahlrecht.
Mit der Erststimme entscheiden die Wähler über die Abgeordneten der 299 Wahlkreise. Gewählt ist, wer im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat.