Neues Einbürgerungsgesetz ab dem 01.01.2015
Ab dem 01.01.2015 gibt es ein neues Einbürgerungsgesetz, ist entschieden worden.
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Ab dem 01.01.2015 gibt es ein neues Einbürgerungsgesetz, ist entschieden worden.
Die Person, die sich entschlossen hat, sich in Deutschland einbürgern zu lassen, muss acht Voraussetzungen erfüllen, damit er die deutsche Staatsangehörigkeit gem. §§ 10 ff. des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erlangen kann: