Ausbürgerung mit Mehrstaatigkeit (mehr als 2 Staatsangehörigkeiten)
Wie verläuft die Einbürgerung bzw. Ausbürgerung mit Mehrstaatigkeit, wenn man mehr als 2 oder mehr Staatsangehörigkeiten hat? Muss man alle Staatsangehörigkeiten abgeben, selbst wenn man sie praktisch nicht mehr hat?