Ich brauche Informationen wegen der Steuererklärung. Vielen Dank!
Genauer.
Damit es nicht zu einfach ist, gibt es dabei noch eine Unterscheidung:
- Ersatzleistungen, die auf der Lohnsteuerbescheinigung eines Arbeitgebers draufstehen (dort unter Nr. 15), kommen bei der Steuererklärung in die Anlage N in die Zeile 28.
- Andere Ersatzleistungen kommen in den Hauptvordruck ("Mantelbogen") in die Zeile 96.
(Die Angaben gelten für die Steuererklärung für 2017.)
Die Auswirkung auf das Rechenergebnis sollte aber genau gleich sein. Natürlich muss man aufpassen, dass man nichts doppelt angibt. "Lohnersatzleistung" und "Einkommensersatzleistung" scheint das Gleiche zu sein.
Die "Lohnfortzahlung" bei Krankheit, die man vom Arbeitgeber kriegt, steckt übrigens im normalen Arbeitslohn mit drin und wird nicht extra angegeben. Nur das Krankengeld von der Krankenkasse (bei mehr als sechs Wochen) muss man extra angeben.
Eine ausführliche Liste ist HIER.
Die wichtigsten Beispiele sind: Krankengeld, Arbeitslosengeld (ALG 1), Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld.
Für dieses Geld muss ich keine Steuern bezahlen. Ich muss es aber angeben. Denn es kann sein, dass sich dadurch die Steuern für anderes Geld, das ich im selben Jahr verdient habe, ein wenig erhöhen (wegen der Steuerprogression).
Das Finanzamt hat Möglichkeiten, meine Angaben zu überprüfen, falls ich dabei nicht ehrlich bin.