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Wann mit, wann ohne "s"?

Vergiss eine Logik dahinter, es gibt zwar eine Regel, wann gar kein Fugenlaut vorhanden ist, wenn nämlich der erste Teil des Kompositums ein Adjektiv, Adverb oder Pronomen ist.
Wenn der erste Teil ein Verb ist, dann ist der Fugenlaut ein "e", also auch kein "s"
(Eigennamen als Kompositum folgen keinen heutigen also auch nicht diesen Regeln.)

Aber ob ein "s" oder nicht dasteht, dies folgt keinen wirklichen, festen Regeln, unterliegt sogar regionalen Unterschieden, die fallweise in Deutschland beide "zulässig" sind, es gibt auch Komposita, die je nach Sprachgebiet (Deutschland, Österreich, Schweiz) unterschiedlich nur mal mit und mal ohne Fugen-s als richtig gelten. Auch gibt es Komposita die Standardsprachlich (Hochdeutsch) ein Fugen-s haben (bzw. nicht haben), fachsprachlich aber keines haben (bzw. ein Fugen-s haben).
Ein Bürger zahlt zwar Einkommenssteuer, aber das Finanzamt will die Einkommensteuererklärung haben.
In Süddeutschland gibt es den Schweinsbraten, in Norddeutschland den Schweinebraten.
In Österreich ist der Zugsführer im Zug, ab der deutschen oder schweizerischen Grenze der Zugführer.

In Deutschland ist nicht alles geregelt. ;-)

 

Gespeichert von Gast -- -- -- (nicht überprüft) am So., 27. November 2016 - 13:45

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