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Kompositum/Komposita: ein aus mehreren Wörtern zusammengesetztes Wort

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Kompositum steht für ein Wort, welches aus mehreren Wörtern zusammengesetzt ist.

+ Waschmaschine
+ Familienstrandurlaub
+ Bleistift
+ Notbremsanlage
+ Bundeskanzleramt

Meine Frage:

Welche Regel gelten? Wie baut man ein Kompositum? Wann mit "s" wann ohne?

Welches Wort ist längste Kompositum?

Es werden zwischen verschiedenen Typen von Komposita unterschieden, nämlich: Determinativkomposita, Possessivkomposita und Kopulativkomposita.

Determinativkomposita - das zweite Teil ist untergeordnet, das Erste dominiert und einschränkt die Bedeutung. Determinativkomposita besteht aus Rektionkomposita und Nicht-Rektionkomposita. Beispiele: Dampfschiff, Waisenkind

Rektionskomposita - das zweite Teil existiert auch als ein Verb. Beispiel: Filmemacher (ich mache den Film), Frauenkenner (er kennt die Frauen), Wetterbeobachter (ich beobachte das Wetter).

Nicht-Rektionkomposita - man kann kein Verb bilden aus der zweiter Teil. Beispiel: Kettenraucher, Geisterfahrer. Man kann nicht sagen "ich rauche Ketten" oder "ich fahre Geister", weil sich die Bedeutung komplett ändern wird.

Possesivkomposita - besteht aus zwei Teilen aber anders als in Determinativkompositum zweite Teil ohne Begleitung von ersten Teil ändert ganze Sinn des Wortes. Ein Beispiel wäre "Blaukehlchen". Der Singvogel würde so genannt, wegen Angabe seiner Eigenschaft - blaue Kehle. Doch "Blaukehlchen" ist kein "Kehlchen".

Kopulativkomposita - dieser Kompositum enthält Wörter, die hierarchisch gleichberechtigt sind. Zum Beispiel: Schwarz-rot-gelb, schwarz-weiß oder deutsch-zyprisch. Die sind meistens Adjektive.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 21. September 2016 - 20:19

Wann mit, wann ohne "s"?

Vergiss eine Logik dahinter, es gibt zwar eine Regel, wann gar kein Fugenlaut vorhanden ist, wenn nämlich der erste Teil des Kompositums ein Adjektiv, Adverb oder Pronomen ist.
Wenn der erste Teil ein Verb ist, dann ist der Fugenlaut ein "e", also auch kein "s"
(Eigennamen als Kompositum folgen keinen heutigen also auch nicht diesen Regeln.)

Aber ob ein "s" oder nicht dasteht, dies folgt keinen wirklichen, festen Regeln, unterliegt sogar regionalen Unterschieden, die fallweise in Deutschland beide "zulässig" sind, es gibt auch Komposita, die je nach Sprachgebiet (Deutschland, Österreich, Schweiz) unterschiedlich nur mal mit und mal ohne Fugen-s als richtig gelten. Auch gibt es Komposita die Standardsprachlich (Hochdeutsch) ein Fugen-s haben (bzw. nicht haben), fachsprachlich aber keines haben (bzw. ein Fugen-s haben).
Ein Bürger zahlt zwar Einkommenssteuer, aber das Finanzamt will die Einkommensteuererklärung haben.
In Süddeutschland gibt es den Schweinsbraten, in Norddeutschland den Schweinebraten.
In Österreich ist der Zugsführer im Zug, ab der deutschen oder schweizerischen Grenze der Zugführer.

In Deutschland ist nicht alles geregelt. ;-)

 

Gespeichert von Gast -- -- -- (nicht überprüft) am So., 27. November 2016 - 13:45

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