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Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse für ein Studium in Deutschland gibt es sehr detaillierte Regeln, die man hier abfragen kann:

Es gibt dort komplette Länderlisten, also nicht bloß die Unterscheidung zwischen "EU-Land" und "Drittstaat". Normalerweise kann man mit einem Schulabschluss eines EU-Landes, mit dem man in diesem Land studieren kann, auch in den anderen EU-Ländern studieren. Es scheint aber Ausnahmen zu geben. Übrigens ist der DAAD die zentrale Informationsquelle über ein Auslandsstudium in Deutschland.

Der Umgang mit dem Begriff "Ausländer" ist tatsächlich uneinheitlich. Es gibt zwei unterschiedliche Sichtweisen:

  • Ausländische Staatsbürgerschaft.
    Hier unterscheidet man "EU-Land" und "Drittstaat". Das Wort "Ausland" sollte eigentlich der Überbegriff sein.
  • Ausländischer Schulabschluss.
    Hier sagt man auch "Bildungsausländer". Man kann aber auch wieder zwischen EU und Nicht-EU unterscheiden.

Leider werden diese Begriffe oft durcheinander benutzt, so dass man nachfragen muss was eigentlich gemeint ist.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 05. Juli 2020 - 14:10

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